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Verkaufs- und Lieferbedingungen von abeling.de Computer und Telefontechnik, Rotuferstr. 30, 88483 Burgrieden
ZAHLUNG Unsere Kaufpreisforderung ist – soweit anders im Einzelfall nicht vereinbart – sofort zur Zahlung fällig.
Schecks werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenommen. Gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Der Käufer kann
ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen ,wenn unser Zahlungsanspruch und der Gegenanspruch des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Zugesagte Skonti können nur bei pünktlicher Zahlung beansprucht werden.
ZAHLUNGSVERZUG Gerät der Käufer mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Verzug oder lässt er Schecks zu Protest ,
so sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Lieferungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentums-vorbehalt geltend zu machen Wir sind darüber
hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basissatz zu verlangen. Dieser Anspruch ist entsprechend zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn wir einen höheren
bzw. der Käufer einen niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.
EIGENTUMSVORBEHALT Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen und auf alle Forderungen aus Folge-geschäften.
Soweit der Käufer (gewerblicher) Wiederverkäufer ist, ist der Käufer berechtigt, die nach unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im gewöhnlichen, ordnungsgemäßen Geschäfts-verkehr
weiterzuveräußern, jedoch nicht zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer
um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die uns aus dieser Vereinbarung zustehende Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben. Veräußert der Käufer
die Vorbehaltsware, so tritt er bereits hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Wird die Vorbehaltsware von Dritten, gleich in
welcher Form, in Anspruch genommen, so hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten und unsere Rechte gegenüber Dritten zu wahren. Im übrigen hat der Käufer auf unser Verlangen über den Verbleib der
unbezahlten , von uns gelieferten Ware und hierüber getätigte Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben.
LIEFERFRIST; HÖHERE GEWALT Ereignisse höherer Gewalt, die uns in der Lieferung bzw. rechtzeitigen Lieferung
behindern, gleich ob sie bei uns oder unserm Vorlieferanten gegeben sind, berechtigen uns, für die Dauer der Behinderung den Zeitpunkt der Lieferung angemessen hinauszuschieben. Kommt der Käufer uns gegenüber
mit der Bewirkung seiner vertraglichen Leistung-
auch aus anderen Verträgen- in Verzug, so behalten wir uns vor, so behalten wir uns vor, die Lieferfrist um den Zeitraum zu verlängern, um den sich der Käufer in Verzug befindet. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
VERSAND UND NEBENLEISTUNGEN Ist die Lieferung der Ware an den Käufer Vorgesehen, so erfolgt
die Lieferung auf Gefahr des Käufers, es sei denn, daß wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln vornehmen oder zugesagt haben. Die Lieferung erfolgt
auf Rechnung des Käufers, soweit nicht Lieferung frei Haus vereinbart ist, kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug oder verzögert sich aus sonstigen, von dem Käufer zu vertretenden Gründen der Versand der Ware, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Warenaufstellung, Montage, Anschluß, Inbetriebnahme und ähnliches durch den Verkäufer sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
GEWÄHRLEISTUNG. Wir gewähren im Rahmen der folgenden Bestimmungen, daß Lieferungen frei von Fehlern im
gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und die vereinbarten Spezifikationen sowie die zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich nach der
Übergabe/Ablieferung andere Mängel unverzüglich nach der Feststellung, uns gegenüber zu rügen, nach Möglichkeit unter Beifügung der Rechnung und eventueller Garantieurkunden. Im Fall berechtigter Beanstandung
sind wir zur Nachbesserung auf unsere Kosten berechtigt, wobei wir uns hierfür des Kundendienstes des jeweiligen Herstellers bedienen können, oder – nach unserer Wahl – zur Lieferung mangelfreien Ersatzes. Bei
Fehlschlagen von mindestens 3 Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen steht dem Käufer das Recht zu, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen; die nämlichen Rechte stehen
dem Käufer zu, wenn wir uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung außerstande sehen oder solches ablehnen. Der Käufer hat uns zur Nachbesserung angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben. Unsere
Gewährleistunghaftung erlischt insoweit, als der Käufer, oder Dritte am Kaufgegenstand unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt haben. Jede weitere Haftung gegenüber dem Käufer
aufgrund von Mängeln in der Lieferung oder in der Leistung sind – vorbehaltlich der Hafungsregelung in Ziffer 7 – ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche
des Käufers verjähren in 6 Monaten nach Übergabe/Ablieferung der Ware an den Käufer oder den von Ihm bestimmten Empfänger. Hiervon unberührt bleiben im Einzelfall gegebene, weitergehende Garantiezusagen.
HAFTUNG Schadenersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder
Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und unerlaubter Handlung
ausgeschlossen, es sie denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Wirhaften in gleicher Weise, wenn
von einem unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird. Soweit wir dem
Grunde nach haften, wird er Schadenersatz-anspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Schadens-begrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Auf
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz findet vorstehende Hafungsbegrenzung keine Anwendung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unser Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
ALTGERÄTE Übernehmen wir aufgrund besonderer Absprache
im Einzelfall gebrauchte Geräte, so gehen diese mit der Übergabe an uns in unser uneingeschränktes Eigentum über, der Käufer versichert gleichzeitig über dieses gebrauchte Gerät uneingeschränkt verfügen zu können, wie daß dieses nicht an Rechten Dritter, welcher Art auch immer, belastet ist.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL. Gerichtsstand und Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechte und
Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Ulm/Donau. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des einheitlichen internationalen Kaufrechts.
DATENSICHERHEIT Im Zusammenhang mit Service-arbeiten jeglicher Art an EDV- Anlagen sind wir nach bestem Gewissen
und Wissen darum bemüht Ihre Daten vor jeglichen Verlusten zu bewahren. Wir können jedoch für eventuell auftretende Datenverluste keinerlei Haftung übernehmen. Der Dienstleistungsnehmer ist für eine
ordnungsgemäße Datensicherung vor einem Serviceeingriff selbst verantwortlich.
abeling.de Computer und Telefontechnik Detlef Abeling
Rotuferstr. 30 88483 Burgrieden
Telefon 07392 150605 Fax 07392 150604 e-mail kommunikation@abeling.de Steuernummer: 88101/05087
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